[19.11.2024] Der DGB Kreisverband Lippe begrüßt, dass sich das Klinikum als Universitätsklinik und Maximalversorger neu aufstellt und der Klinikstandort Lemgo als Grundversorger erhalten werden soll. Damit dies gelingt, ist aus Sicht des DGB eine Abberufung von Dr. Hütte als Geschäftsführer erforderlich.
Eine gute medizinische Versorgung im klinischen Bereich gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen in Lippe. Der Grundsatzbeschluss der Gesellschafterversammlung des Klinikums Lippe zeigt einen Weg auf, wie ein hohes fachliches Niveau erreicht und gleichzeitig die Notfallversorgung für den lippische Norden im Klinikum Lemgo aufrechterhalten werden kann (die LZ berichtete am 13. Nov.). Der DGB Kreisverband begrüßt das nun beschlossene Konzept und hofft, dass damit eine 24/7 Notfallversorgung im Klinikum Lemgo dauerhaft gesichert wird. Dazu die Vorsitzende des DGB Lippe, Edi Nülle: »Wir sehen in den gefassten Beschlüssen die Chance für einen Neuanfang nach Monaten der Ungewissheit und Verunsicherung. Zugleich hegt der DGB Kreisverband Zweifel daran, dass Dr. Hütte die geeignete Person ist, um das Klinikum in die Zukunft zu führen.«
Der DGB Kreisverband hat die Sorge, dass Dr. Hütte sich als Klinikchef auch künftig nicht uneingeschränkt für den Erhalt der Grundversorgung am Standort Lemgo einsetzen und bei auftauchenden Problemen die Entscheidung in Frage stellen wird. Schließlich brauchte es erst eine Intervention des Landesministers, um eine Perspektive für den Standort Lemgo des Klinikums Lippe zu eröffnen. Der DGB hofft nun, dass die Landesregierung neben warmen Worten auch die nötigen Finanzmittel bereitstellt.
Ein weiteres Fundament für einen erfolgreichen Klinikbetrieb in Lippe ist die Zufriedenheit des Personals. Niemand möchte von völlig überlastetem und gestresstem Personal gepflegt oder behandelt werden. Allerdings erreichen auch den DGB weiterhin Klagen über schlechte Arbeitsbedingungen. Der DGB Kreisverband wünscht sich daher eine Neuaufstellung des Klinikums unter neuer Geschäftsführung und erwartet von den Mitgliedern der Gesellschafterversammlung für die Abberufung von Dr. Hütte als Geschäftsführer zu stimmen. Zugleich fordert der DGB die Einstellung sämtlicher Klagen, die das Klinikum Lippe gegen (ehemalige) Mitarbeitende und gegen öffentliche Meinungsäußerungen führt. Erstinstanzlich wurde hier bereits mehrfach zugunsten der Beklagten entschieden. Die Finanzmittel sollten sinnvoller eingesetzt werden.
Das Foto rechts zeigt den Auftritt von Walter Brinkmann auf der gut besuchten vierten »Nationalen Konferenz der Organisation Arbeitsunrecht gegen Union Busting« (Bekämpfung von Betriebsräten und Betriebsratsgründungen) und gegen SLAPP-Klagen (Klagen gegen Einzelpersonen und Organisationen gegen kritische öffentliche Meinungsäußerungen). In einem weiteren Vortrag von einer Betroffenen gegen Union Busting wurden Zahlen genannt, die auch für uns in Lippe von allergrößten Interesse sind. Es ging unter anderem um die Frage, was solche Anwaltskanzleien, die versuchen im Auftrag eines Unternehmens Betriebsratswahlen zu verhindern, eigentlich an Honorarvereinbarungen oder Stundensätzen vereinbaren. In diesem Fall ging es um ein Berliner IT-Unternehmen mit etwas über 50 Beschäftigten. Der vereinbarte Stundensatz für die Kanzlei betrug 420 Euro. Zusätzlich wurde ein Unternehmen für die PR-Arbeit (Öffentlichkeitsarbeit nach außen wie gegenüber den Beschäftigten ) beauftragt, mit einem Stundensatz von 500 Euro. Wir denken, dass dieser Stundensatz für uns und die lippische Öffentlichkeit von allergrößten Interesse sind. Mit dem Wissen lohnt es sich, konkrete Fragen an Dr. Hütte und den Landrat Dr. Lehmann zu stellen, wie hoch die vereinbarten Honorare oder Stundensätze für die verschiedenen Anwaltskanzleien für die vielen Prozesse von Dr. Hütte initiierten Prozesse sind.
Die Prominenten-Anwaltskanzlei Schertz – Bergmann aus Berlin, die im Auftrag von der Klinikleitung Lippe (Dr. Hütte) die Klagen gegen den Vorsitzenden Walter Brinkmann des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe e.V. führt, hat die Berufungsklage gegen das abweisende Urteil des Landgerichts Detmold zurückgezogen. Dieser überraschende Schritt hat einen einfachen (peinlichen) Hintergrund. Die Anwaltskanzlei hat aus offensichtlicher Unkenntnis die Klage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Im Rahmen der Schwerpunktkonzentration der Justizbehörden in NRW ist für den Klagefall/Klageinhalt »Klinikum Lippe gegen Brinkmann« aber das Oberlandesgericht in Köln zuständig. In einem Schreiben des Oberlandesgericht Hamm wurde der Berliner Anwaltskanzlei als einer von zwei Möglichkeiten die Rücknahme der Klage innerhalb einer Wochenfrist aufgezeigt worden. Diesen Weg der Klagerückziehung hat nun die Anwaltskanzlei mit Zustimmung von Dr. Hütte genutzt. »Damit gehen wir als Aktionsbündnis nach unserem Kenntnisstand davon aus, das damit das erste Verfahren ein gutes und gerechtes "Ende" gefunden hat«, so der Vereinsvorsitzende Walter Brinkmann.
»Dieses Ende des ersten Prozesses sollte jetzt die Politik endgültig nutzen, um Dr. Hütte aufzufordern, auch die zweite Klage gegen Walter Brinkmann zurückzuziehen« so Elke Güse, stellvertretende Vereinsvorsitzende.
Unser »Aktionsbündnis Klinikum Lippe e.V.« hat die drei lippischen Bundestagsabgeordneten vor der entsprechenden Abstimmung im Bundestag über das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingebrachte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angeschrieben und sie gebeten, uns Ihre Gründe für Ihr Abstimmungsverhalten zum Gesetz mit den Auswirkungen auf das Klinikum Lippe mitzuteilen. Lediglich von Frau Vieregge haben wir eine Antwort mit einer Erläuterung erhalten, warum sie den Gesetz nicht zugestimmt hat. Die Mitglieder des Bundestages (MdB) Jürgen Berghahn von der SPD und Robin Wagener haben entsprechend des Protokolls der Bundestagssitzung dem Gesetz zugestimmt – wir haben aber von beiden keine Rückmeldung erhalten.
Die Antwort von Kerstin Vieregge (CDU) im Wortlaut:
»Sehr geehrter Herr Brinkmann,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Heute hat die Ampel nach einem langen, ungeordneten und phasenweise chaotischen Prozess das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Mich und meine Unionskollegen treibt in unseren Wahlkreisen die schwierige Lage vieler Krankenhäuser, so auch in Lippe, um. Vielerorts befinden sich Kliniken in wirtschaftlicher Not. Insolvenzen drohen, noch lange bevor eine Krankenhausreform überhaupt wirken kann. Aber das ist Ihnen bekannt.
Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform ist unstrittig. Überarbeitetes Personal, zu viele Krankenhausbetten, überbordende Bürokratie, teils mangelhafte Behandlungsqualität und finanzielle Nöte, die immer öfter zu Insolvenzen führen, sind zu oft Alltag in vielen Krankenhäusern. Jedoch wird das Ampel-Gesetz dagegen keine echte Lösung bieten. Es bleibt hinter den Vorschlägen führender Experten zurück, greift in die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit der Länder ein und trifft Finanzierungsfestlegungen, gegen die schon jetzt Klagen angekündigt werden. Vor allem hat die Ampel den Bundesländern und uns als Oppositionsfraktion in der entscheidenden Phase der parlamentarischen Beratungen gezielt Informationen vorenthalten. Es ist einmalig, dass ein zentrales Gesetz für das Gesundheitswesen den Bundestag passiert, aber ausschließlich den Regierungsfraktionen die lang angekündigte Auswirkungsanalyse zur Verfügung gestellt wird.
Alle anderen Fraktionen und die Länder hat die Ampel in den vergangenen Tagen absichtlich von dieser zentralen Entscheidungsgrundlage ausgeschlossen. Bei dieser seit über einem Jahr erwarteten Simulation geht es immerhin um das wichtigste Prognoseinstrument, um die Wirkung der Krankenhausreform konkret für jeden Landkreis und jede Kommune abschätzen zu können. Der Umgang seitens der Ampel ist ein Schlag ins Gesicht der Bundesländer, die in den letzten zwei Jahren konstruktiv mit dem Bund verhandelt hatten und seit Monaten auf die versprochene Auswirkungsanalyse warten. Zudem ist der Stil der Ampel ein feiger Umgang mit der parlamentarischen Opposition, der man bei der Reform eine konstruktive Zusammenarbeit zugesagt hatte. Offensichtlich unterscheidet Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, MdB mittlerweile zwischen Abgeordneten erster und zweiter Klasse. Der Schaden für den Föderalismus, aber auch für den Parlamentarismus, ist erheblich. Einem solchen Umgang können wir als Union nicht zustimmen.
Unsere Anträge im Ausschuss auf Vertagung der Verabschiedung und Darstellung der Auswirkungsanalyse für alle Parlamentarier hat die Ampel gestern niedergestimmt. In einer solchen Weise kann eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur gewiss nicht auf den Weg gebracht werden. Daher lehnen wir als Union dieses Gesetz ab.
Die zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Wir haben unsere Positionen in einem Entschließungsantrag formuliert. Darin fordern wir insbesondere:
1. Als ersten Schritt eine regionalisiert betrachtete Bedarfsanalyse durchzuführen.
2. Sofort eine umfassende, professionelle Auswirkungsanalyse zum KHVVG vorzulegen, um für die betroffenen Akteure Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.
3. Sehr zeitnah eine Brückenfinanzierung über ein Vorschaltgesetz für die Krankenhäuser sicherzustellen, um eine unkontrollierbare kalte Strukturbereinigung, also ein Kliniksterben auch versorgungsrelevanter Häuser, noch vor dem Beginn der Umsetzung der Reform zu verhindern. Dies haben wir als CDU·CSU bereits im letzten Jahr gefordert (BT.Drs. 20/8402) https://dserver.bundestag.de/btd/20/084/2008402.pdf.
4. Die Länder, die Krankenhausgesellschaften, die Fachverbände, die Vertreter der kommunalen Ebene und alle weiteren relevanten Akteure endlich enger einzubinden.
5. Die Länder gemäß ihrer grundgesetzlich vorgegebenen Planungshoheit adäquat bei der Krankenhausreform zu beteiligen und deren Zustimmung im Rahmen des Bundesratsbeschlusses einzuholen.
6. Den geplanten »Transformationsfonds« mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro zur einen Hälfte aus Mitteln der Länder und zur anderen Hälfte aus Mitteln der GKV in der Finanzierungsweise zu überdenken und alternative Finanzierungen vorzunehmen.
7. Eine bedarfsorientierte, weitgehend fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung einzuführen, um ökonomische Fehlanreize zu stoppen und um die Grund- und Notfallversorgung auch im ländlichen Raum zu sichern.
8. Den Ländern bei der Zuteilung und bei den Strukturanforderungen der jeweiligen Leistungsgruppen mehr Instrumente der Flexibilität – je nach regionaler Situation und Bedarf – einzuräumen und insbesondere Kooperationen und Verbünde von Krankenhäusern zu berücksichtigen, um langjährige Erfahrungen und erfolgreiche Spezialisierungen zu sichern.
9. Die im KHVVG geplanten und bereits gesetzlich umgesetzten Dokumentationspflichten und Bürokratieauflagen auf das Mindeste sowie auf eine die Patientensicherheit fokussierte Notwendigkeit zu beschränken, um dem medizinischen Personal so mehr Zeit für die Arbeit am Patienten zu geben.
Die Ampel hat mit dem KHVVG ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Situation der Krankenhäuser nicht verbessern wird, sondern für neue Unsicherheit sorgt. Es drohen weitere unkontrollierte Insolvenzen. Die nötige Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Kliniken, Patientinnen, Patienten und ihre Angehörigen bleibt hingegen aus.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Vieregge MdB
Wahlkreis 135 - Lippe I (NRW) | Deutscher Bundestag | Platz der Republik 1 | 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-77095 | Fax: +49 30 227-70094 Kerstin.vieregge@bundestag.de | www.kerstin-vieregge.de«
[Oktober 2024] Die Information aus dem Düsseldorfer Gesundheitsministerium über ein Gespräch mit dem Landrat Dr. Lehmann und dem Geschäftsführer des Klinikum Lippe, Herrn Dr Hütte, sind mutmachende Hinweise für eine notwendige Korrektur der bisher verfehlten Planungsausrichtung insbesondere für den Standort Lemgo.
»Wir verweisen darauf, dass die vom Ministerium angeführten Begründungen für den Standort Lemgo exakt dem entsprechen, was das Aktionsbündnis Klinikum Lippe seit mehr als zwei Jahren bei allen Gelegenheiten immer wieder vorgetragen hat« so die Sprecher Elke Güse und Walter Brinkmann. Aber mit allen Argumenten, unter anderem auch mit dem Hinweis auf die Vorgabe des NRW-Ministeriums, dass mindesten 90 Prozent der Bevölkerung in 20 Minuten mit dem KfZ ihr Krankenhaus erreichen können sollen, wurden einfach ignoriert und es wurde dabei immer versucht, unsere Forderungen abzuqualifizieren und den Sprecher Walter Brinkmann mit zwei Klagen zu bekämpfen.
Viel Zeit ist seither für einen Aufbau in eine sinnvolle Zukunftsstruktur für das Klinikum Lemgo verloren gegangen. Stattdessen wurde viel Geld für unsinnige Unternehmensberatungen verpulvert, weil mit aller Macht unseriöse Interessen mit Gutachten bedient werden sollten.
»Diese gesamte Vorgehensweise hat dem Klinikum nur geschadet, Bürger und Beschäftigte unnötig verunsichert und die Schwächen der lippischen Politik, der Aufsichtsratsgremien und der Geschäftsführung des Klinikum Lippe in peinlicher Art und Weise aufgezeigt« so Brinkmann weiter.
Auch vor dem Hintergrund der sehr deutlichen und positiven Worte aus Düsseldorf ist das geplante Bürgerbegehren des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe jetzt nicht überflüssig geworden. Denn jetzt beginnt erst einmal eine neue politische Debatte in Lippe und werden neue Konzepte erarbeitet werden müssen. »Gute Vorgaben aus Düsseldorf bedeuten aber noch lange nicht, dass diese im Interesse der Klinikbeschäftigten wie den lippischen Bürgerinnen und Bürger so in Lippe umgesetzt werden. Diese erforderliche Klarheit kann und würde aber ein erfolgreiches Bürgerbegehren schaffen« so die beiden Sprecher weiter.
4. juristisch-politische Fachkonferenz für Betriebsräte, Gewerkschafter, Arbeitsrechtler & konzernkritische Publizist*innen am 9. November 2024 in Köln. Veranstalter ist »Arbeitsunrecht in Deutschland«. Walter Brinkmann wird auf der Veranstaltung über die lippischen Vorkommnisse berichten. Mehr Informationen hier.
Im Folgenden bieten wir zwei Musterbriefe (Word-Datei) an, die Sie sich hier herunterladen und an unsrere Bundestagsabgeordneten Jürgen Berghahn (SPD), Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) und Kerstin Vieregge (CDU) per E-Mail senden können: juergen.berghahn@bundestag.de, robin.wagener.wk@bundestag.de, kerstin.vieregge@bundestag.de.
Am 18. September 2024 hat die Bundstagsgruppe DIE LINKE zur akuellen Debatte um die Zukunft der hiesigen Krankenhauslandschaft eine Infotour durchgeführt, um über ihre Konzepte in diesem Bereich zu informieren. Dafür wurde Lippe mit dem Standort Lemgo ausgewählt. Gern haben wir die Idee, mit einem eigenen Stand als Aktionsbündnis daran teilzunehmen, aufgegriffen. Wir konnten bei schönstem Sonnenschein viele gute Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern führen, Infomaterial verteilen und auf das geplante Bürgerbehren hinweisen. Alles in allem eine gelungene Aktion, die auch noch viel Spaß gemacht hat. Nochmals lieben Dank an die Linken-Partei für die super Idee.
[Berlin, den 4. September 2024] Der Bundesrechnungshof (BRH) brachte in die Beratungen zum Bundeshaushalt einen Bericht ein, in dem auch die Finanzierung der Krankenhausreform thematisiert wird. Der BRH stellt fest, dass die Belastung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit der Hälfte der geplanten Kosten für den Strukturumbau unzulässig ist.
Laura Valentukeviciute, Sprecherin vom Bündnis Klinikrettung kommentiert das wie folgt: »Die Reform ist eine Doppelbelastung für die gesetzlich Versicherten. Sie werden diejenigen sein, die unter der Erosion der Krankenhausversorgung als Folge der Reform zu leiden haben, und oben drauf müssen sie für die Zerstörung ihrer Versorgung auch noch selber zahlen.«
Der Rechnungshof stellt weiter fest: »Die Finanzierung soll über eine Minderung der Zuweisungen an Krankenkassen erfolgen, was zu einem sprunghaften Anstieg der Deckungslücke führen würde.«
Klaus Emmerich, Klinikleiter im Ruhestand, kommentiert das wie folgt: »Schon jetzt gibt es viele Krankenhausschließungen, und die meisten erfolgen wegen der finanziellen Nöte. Der sprunghafte Anstieg der Deckungslücke bedeutet auch den sprunghaften Anstieg der Schließungen. Die versprochene Qualität durch die Reform ist ein Schließungsprogramm ungeheuerlichen Ausmaßes.«
Den Bericht des Bundesrechnungshofes finden Sie hier als PDF-Datei. Pressekontakt über Laura Valentukeviciute, laura.valentukeviciute@gemeingut.org, 0176-23320373.
[20. August 2024] Das Landgericht Detmold hat am 20. August 2024 die Unterlassungsklagen des Klinikums Lippe gegen den Sprecher unseres Aktionsbündnisses, Walter Brinkmann, abgewiesen. Brinkmann hatte in einem Interview mit einer bundesweit erscheindenden Zeitung zwei Positionen vertreten, gegen die das Klinikum Lippe Klage eingereicht hatte (siehe unten). Das Landgericht Detmold stellte dazu nun fest, dass das Klinikum keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerungen habe. Das Klinikum hat nun vier Wochen Zeit zu entscheiden, ob es gegen das Urteil in Berufung geht.
Am 22. August 2024 gratulierte die lippische Linke: »Aktionsbündnis wurde mehrfach gestärkt!«:
»Die Unterlassungsklage des Klinikums gegen Walter Brinkmann ist erstinstanzlich niedergeschlagen. Der Kreisvorstand der Linken in Lippe gratuliert zum – vorläufig – glücklichen Ausgang des Gerichtsverfahrens gegen ihn. »Wir hoffen sehr, dass dies nicht der Auftakt ist zu weiteren Verfahren in der Sache bis hin zur höchsten Instanz. So ist es ja bekanntlich seinerzeit bei der Etablierung des Konzernbetriebsrats gelaufen, die sich durch viele Instanzen und mehrere Jahre hinzog«, stellt Kreissprecherin Ursula Jacob-Reisinger fest.
»Nicht nur in dieser Angelegenheit haben Geschäftsführung und Aufsichtsrat in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, Kritik im Keim zu ersticken und Kritiker:innen mundtot zu machen. Für die Unterlassungsklage gegen Walter Brinkmann haben sie erneut gerichtlich eine deutliche Klatsche erhalten. Dennoch hoffen wir weiterhin auf die Lernfähigkeit von Politik und Geschäftsleitung und fordern Geschäftsleitung und Aufsichtsgremium auf, jetzt endlich alle Einschüchterungsversuche zu unterlassen und nicht in Berufung zu gehen.«
Die Linke hatte sich bereits in den vergangenen Jahren immer solidarisch für die Belange der Beschäftigten und Patient:innen eingesetzt. Auch die Anliegen des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe finden parlamentarisch nur bei der Kreistagsgruppe volle Unterstützung.
Dennoch wird das Aktionsbündnis durch einen knappen Mehrheitsbeschluss der Kommunalen Gesundheitskonferenz nunmehr sogar in diesem nicht unwichtigen Gremium vertreten sein, ein weiterer Sieg aus Sicht der Initiative. Denn die Gesundheitskonferenz besteht in ihrer überwiegenden Mehrheit eben nicht aus Kommunalpolitiker*innen, sondern aus Fachleuten, die in der Gesundheitsbranche tätig sind. Diese Fachleute haben mit der Aufnahme des Aktionsbündnisses in die Konferenz bereits vor der Sommerpause deutlich gemacht, dass sie die kritische Haltung der Initiative würdigen.
Nun hat die gerichtliche Niederlage des Klinikums gegen Brinkmann dessen »schutzwürdiges Interesse daran, sich kritisch zu Umstrukturierungsprozessen äußern zu dürfen« ein weiteres Mal gestärkt.
Kreissprecher Matthias Uphoff verbindet eine Hoffnung mit diesem Urteil: »Dass die Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit dem außerparlamentarischen Einsatz des Bündnisses gegen jegliche Einschränkung der Patient:innenversorgung in Lippe jetzt eine entsprechende Wertung durch das Gericht erhalten hat, wird hoffentlich dafür sorgen, dass dessen Arbeit kontinuierlich weitergeht. Wir sind und bleiben an der Seite der Aktivist:innen.«
Am 25. Juni wurde das Thema »Unterlassungsaufforderung vom Klinikum Lippe« vor dem Landesgericht in Detmold verhandelt. 20 anwesende Unterstützer:innen verfolgten vor Ort im Sitzungssaal des ehemaligen lippischen Landtags den Prozess. Das Urteil wird am 20. August 24 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 143 verkündet. Die Urteilsverkündung ist öffentlich.
Liebe Freundinnen und Freunde unserer Kliniken,
es geht immer härter zu. In dieser Woche stehen Aktive gegen Klinikschließungen wegen ihres Engagements vor Gericht. Am 25. Juni findet ein Gerichtsverfahren gegen Walter Brinkmann vom Aktionsbündnis Klinikum Lippe statt, der auch im Bündnis Klinikrettung aktiv ist. In einem Zeitungsinterview hatte Walter Brinkmann die Schließung von Orthopädie und Unfallchirurgie in der Zentralen Notfallaufnahme in Lemgo kritisiert. Der dortige Klinikgeschäftsführer beauftragte daraufhin einen Anwalt, der nun im Auftrag seines Mandanten von Walter Brinkmann fordert, er solle nicht weiter behaupten, dass es in Folge der Schließungen für 75.000 Menschen »keine unfallchirurgische wohnortnahe Grundversorgung mehr gebe«. Andernfalls droht ihm eine hohe Strafzahlung.
Diese Art von Klagen sind als SLAPP-Klagen bekannt und berüchtigt. Die Abkürzung steht für »Strategic Lawsuit Against Public Participation«, auf Deutsch: strategische Klage gegen Beteiligung der Öffentlichkeit. Das englische Wort »Slap« hat gleichzeitig die Bedeutung Schlag – und einen Schlag ins Gesicht stellt das oben beschriebene Vorgehen in der Tat dar. Unternehmen, Privatpersonen und manchmal auch staatliche Akteure nutzen diese Form der Klage, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, indem sie sie mit kostspieligen und belastenden Rechtsstreitigkeiten überziehen. Die Zahl der SLAPP-Klagen steigt.
Einen Tag später ist eine andere Sache vor Gericht: Eine Palliativpflegerin vom selben Aktionsbündnis hatte als Beschäftigte im Krankenhaus 47 Überlastungsanzeigen gegen ihren Arbeitgeber, das Krankenhaus Lippe, erstattet. Ihr Arbeitgeber bestreitet, dass seine Arbeitsbedingungen die Gesundheit von Beschäftigten und PatientInnen gefährdet haben. Und so muss die Pflegefachfrau juristisch darlegen, warum sie ihre Situation als so verzweifelt ansieht, dass sie laut »Stopp« gerufen hat.
Die Botschaft ist klar: Wir sollen den Mund halten. Pflegekräfte sollen arbeiten, bis sie umfallen. Wer beobachtet, dass Klinikschließungen die Gesundheitsversorgung vor Ort zerstören, soll auf konkrete Aussagen verzichten. Aber wir haben das Glück, dass bei uns mutige Menschen aktiv sind. Der Anwalt von Walter Brinkmann hat die Abweisung der Klage beantragt. Die Pflegerin ist zum Glück über ihre Gewerkschaft für Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Walter Brinkmann hat allerdings keinen Rechtsschutz, auch nicht von seiner Gewerkschaft. Wir wollen nicht tatenlos zusehen, wenn unsere MitstreiterInnen für ihren Einsatz für das Gemeinwohl bestraft werden sollen, und unterstützen Walter Brinkmann daher mit 1.000 Euro.
Wir haben erst kürzlich für Spenden geworben. Nun bitten wir erneut um Geld, um juristische Hilfe finanzieren zu können: https://www.gemeingut.org/spenden/. Aber wir sind der Meinung, dass es falsch wäre, aus Angst vor Klagen den Mund zu halten. Der Skandal um die Klinikschließungen muss laut und deutlich thematisiert werden. Helfen Sie uns dabei! Mit kämpferischen Grüßen
Laura Valentukeviciute und Jorinde Schulz
PS: Bitte geben Sie bei Ihrer Spende den Verwendungszweck »Protestrechtsschutz« an.
Am 26. Juni 24 wurde vor dem Arbeitsgericht Detmold im Kammertermin über die Klage der Palliativ-Krankenschwester Christiane Reuter gegen das Klinikum Lippe verhandelt. Sie will mit ihrer Klage erreichen, dass sich die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen für die Beschäftigten auf ihrer Station verbessern.
Letztendlich gilt das aber nicht nur für die Palliativstation im Klinikum Lippe. Denn nach den Ausführungen des Anwalts von Christiane, Gerd Ihle, hat das Klinikum Lippe in ganz Ostwestfalen-Lippe die nach dem bundesweiten Klinikatlas schlechteste Situation bezogen auf das Verhältnis in Relation von Patienten zu Pflegepersonal.
Der Standort Lemgo schneidet dabei noch schlechter ab als der Standort Detmold. Leider konnte das Arbeitsgericht die angeführten Aussagen und Belege für die Klage nicht überzeugen. Sie wurde abgewiesen. Nach der schriftlichen Urteilsbegründung wird entschieden, ob Christiane und ihr Anwalt in Berufung gehen.
Als Aktionsbündnis gehen wir davon aus – denn wir sind von Beginn an davon ausgegangen, dass dieses Verfahren möglicherweise bis zum Bundesarbeitsgericht gehen wird, da es sich hier um ein Grundsatzurteil handelt.
Vor dem Gerichtsgebäude fanden sich viele Unterstützer ein – auch kleine Abordnungen von benachbarten Kliniken.
wir haben mit vielen Leuten vom Aktionsbündnis Klinikum Lippe am 12. Juni an den Prostest-Veranstaltungen der Gewerkschaft ver.di und vielen weiteren Organisationen anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz in Travemünde teilgenommen. Ver.di und andere Organisationen kritisieren massiv den vom Bundesgesundheitsminister eingebrachten Gesetzentwurf zum Krankenhausreformverbesserungsgesetz mit den einhergehenden bundesweiten Schließungsplänen von insbesondere wohnortnahen Krankenhausschließungen im ländlichen Raum.
Unverhofft ergab sich ein Gespräch zwischen dem Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann und dem Sprecher des Aktionsbündnisses Klinik Lippe. Der, Walter Brinkmann, hatte die Möglichkeit, die Kritikpunkte des Aktionsbündnisses an der Arbeit des Geschäftsführers des Klinikum Lippe, Herrn Dr. Hütte, sowie die von Herrn Hütte eingereichte Klage beim Landgericht Detmold gegen den Sprecher des Aktionsbündnisses vorzutragen und sich kurz darüber auszutauschen.
Am 25. Juni 2024 findet um 12:30 Uhr im Kaiser-Wilhelm-Park in Detmold die Solidaritätskundgebung für Walter Brinkmann, Sprecher des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe, statt. Um 14 Uhr dann der Güte- und Verhandlungstermin gegen ihn vor dem Landgericht in Detmold in unmittelbarer Nähe. Die Klage wurde vom Vorsitzenden der Geschäftsführung des Klinikum Lippe, Herrn Dr. Hütte, eingereicht. Es geht um den Vorwurf wahrheitswidriger Aussagen im Zusammenhang mit der Schließung der Unfallchirurgie in der Notaufnahme des Klinikum Lemgo und um der vorübergehende Einstellung des Verkaufs der lippischen Landeszeitung im Kiosk der Kantine im Klinikum Detmold. Die Verhandlung ist öffentlich. Wir gehen auch von einem starken Medieninteresse an dieser Verhandlung aus. Ort der Verhandlung ist die 1. Etage, Sitzungssaal 143, Paulinenstr. 46 in 32756 Detmold.
Walter Brinkmann, Vorsitzender des Vereins des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe, ist vom Verein »arbeitsunrecht in deutschland« Anfang Juni 2024 Juni gebeten worden, ein Interview zu den aktuellen Auseinandersetzungen im Klinikbereich in Lippe zu geben. Das Interview ist jetzt veröffentlicht worden und jede:r kann es sich hier anhören.
Die IG Metall Detmold unterstützt die Initiative vom Aktionsbündnis Klinikum Lippe nach einem lippischen Bürgerbegehren/Bürgerentscheid zur Zukunft der lippischen Krankenhausentwicklung. »Unsere Mitglieder, Vertrauensleute und Betriebsräte in den lippischen Betrieben befürchten falsche Entscheidungen zu Lasten einer wohnortnahen Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger und unseren Mitgliedern. Die Schließung der Unfallchirurgie und Orthopädie in der 24/7 Notaufnahme am Standort Lemgo war und bleibt ein Fehler unter dem Aspekt einer guten medizinischen Grundversorgung vor Ort. Laut Berechnungen, die im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstellt wurden, bedeutet diese Maßnahme, dass weitere 12.770 lippische Bürger durch diese Schließung eine längere Anfahrtszeit zu Einrichtungen der klinischen Grundversorgung von mindesten 30 Minuten haben«, so Daniel Salewski, erster Bevollmächtigter der IG Metall Detmold.
Auch der Betriebsratsvorsitzende bei Geb. Brasseler, Andreas Althoff sieht die Gefahr weiterer Verschlechterungen in der Krankenhausversorgung für die Lippische Bevölkerung. Entgegen den unkonkreten Beteuerungen des Lippischen Landrats sieht er die Gefahr einer Schließung des Lemgoer Klinikums als stationäres Klinikum. Um hier Klarheit für die Bevölkerung herzustellen, müssen die lippischen Bürgerinnen und Bürger jetzt selbst über die Zukunft ihres Klinikums entscheiden.
Darum unterstützt die IG Metall die Initiative des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe, in der Vorbereitung und Durchführung des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheid und begrüßt dazu auch die bisherigen Erklärungen der Bürgermeister von Lemgo, Barntrup, Extertal und Dörentrup. Im Ernstfall hängt das Leben der Bürger im lippischen Nordosten auch von Fahrzeit bis zur Einlieferung in die Notaufnahme ab.
Nicht nachvollziehen kann die IG Metall Detmold die Klage gegen den Vereinsvorsitzenden des Aktionsbündnisses, Walter Brinkmann. »Meinungsfreiheit ist und muss ein hohes Gut in unserer Gesellschaft bleiben und darf nicht juristisch niedergerungen werden«, so Salewski weiter. Dieser zivilrechtliche Vorgang gegen den Vereinsvorsitzenden muss, zum Schutz der Meinungsfreiheit, eingestellt werden, heißt es weiter in der Presseerklärung der IG Metall vom 29. Mai 2024.
Den Anfang machte der erste und langjährige Bundesvorsitzende von ver.di und jetzige Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Frank Bsirske. Frank Bsirske spendet für Walter 500 €. Auf einer Streikversammlung der streikenden Telekomkolleg:innen am 7. Mai in Bielefeld (Bild rechts) spendeten die ver.di Kolleginnen und Kollegen sagenhafte 654 €. Das ist gelebte Solidarität. Damit machen die bisherigen Spender klar, dass sie keinen, der mit uns für die gute Sache streitet, allein lassen. Das muss auch Dr. Hütte und der lippische Landrat Dr. Lehmann von der SPD verstehen.
Am Donnerstagabend, den 2. Mai 2024, trafen sich im evangelischen Gemeindehaus in Lemgo-Lieme die Unterstützer des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe zur Gründungsversammlung des Vereins. Der Verein soll seinen Sitz in Detmold haben und den Vereinsnamen »Aktionsbündnis Klinikum Lippe e.V.« tragen. Die Eintragung ins Vereinsregister und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sollen beantragt werden. Neben der Verabschidung der vorgelegten Satzung wurde auch der Vostand gewählt. Gewählt wurden als Vorsitzender Walter Brinkmann aus Detmold, als stellvertreterin Elke Güse aus Detmold und als Kassiererin Janin Georgie aus Lemgo, alle ohne Gegenstimme.
Foto: 2. Die Mitglieder des gewählten Vorstands von links nach rechts: Vorsitzender Walter Brinkmann, stellv. Vorsitzende Elke Güse, Kassiererin Janin Georgie. Das Aktionsbündnis ist Mitglied im Bundesweiten Aktionsbündnis Klinikrettung.
Durch eine verabschiedete Entschließung wird der Verein und der Vorstand aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Klinikstandort Lemgo als ein Klinikum des Allgemeinkrankenhauses inkl. der 24/7 Notversorgung zu erhalten bzw. wieder zu etablieren. Ausdrücklich wird der Vorstand aufgefordert, in die Planung eines lippischen Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids einzutreten und zur Unterstützung Gespräche mit Vereinen, Gewerkschaften und Parteien für die Zusammenarbeit und Unterstützung für diese Zielsetzung zu führen. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden und erste Signale für eine Zusammenarbeit und Unterstützung gibt es ebenfalls.
Das »Bündnis Klinikrettung« hat seine schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) vorgelegt. Download als PDF-Datei hier.
Der bundesweit tätige Verein »Arbeitsunrecht in Deutschland« über sich selbst: »Der Druck am Arbeitsplatz wird zunehmend auf dem schwächsten Glied in der Kette abgeladen: auf dem Einzelnen und der Einzelnen. Selbstbewusste Beschäftigte werden systematisch aus Betrieben gedrängt. Langjährige Mitarbeiter sollen durch Niedriglöhner ersetzt werden. Kündigungsgründe werden nicht selten konstruiert, präventive Abmahnungen gezielt gesammelt. Manche Personalmanager und ihre Berater schrecken auch vor gezielten Falschangaben nicht zurück.«
Am 2. Mai berichten »Arbeitsunrecht in Deutschland« umfangreich über unsere Aktivitäten und unter dem Titel »Musterprozess: Palliativkrankenschwester verklagt Klinikum Lippe wegen Nichtbeachtung von Gefährdungsanzeigen. Der Beitrag kann hier nachgelesen werden.
Bei der 1. Mai - Veranstaltung des DGB in Detmold waren wir mit einen Informationsstand aktiv dabei. Neben viel Informationsmaterial haben wir auch Kuchen und Kaffee gegen Spenden an die Besucher abgegeben. Dabei haben wir über 200 Euro an Spenden erhalten. Damit können wir unsere weitere Öffentlichkeitsarbeit wieder besser weiterführen.
[23.4.2024] Bei unserer Versammlung am 22. April 2024 in Lemgo haben wir zur Höchstzeit fast 50 teilnehmende Menschen gezählt. Wir haben eine Stunde genutzt, um an die interessierten Teilnehmer:innen Informationen zu den aktuellen verschiedenen Themen vorzutragen, insbesondere die aktuelle Situation des Klinikstandortes Lemgo und die dazu ungenauen Äußerungen des Landrats Axel Lehmann (SPD).
Weitere Themen waren die Arbeitsbedingungen im Klinikum Lippe sowie die Klage von Christiane Reuter vor dem Arbeitsgericht Detmold aufgrund folgenloser Überlastungsanzeigen. Weiter ging es um das von uns geplante Bürgerbegehren mit Bürgerentscheid für eine Weiterführung des Klinikums Lemgo als stationäres Klinikum. Darüber hinaus informierten wir über die Notwendigkeit der Abschaffung der Fallpauschalenabrechnung (DRG) und unsere Gründe für die Befürchtung, warum es von der Politik zu einer Schließungsempfehlung für Lemgo kommen kann. Thema war auch die Situation des Co-Sprechers unseres Aktionsbündnisses (Walter Brinkmann) bezogen auf die gegen ihn gerichtete Klage vom Leiter der Geschäftsführung des Klinikum Lippes. Darüber hinaus wurde über die Möglichkeiten alternativer Finanzierungsmöglichkeiten der Kliniken in Deutschland informiert (siehe nächste Meldung).
Die abschließende Teilnahme an der öffentlichen Sitzung vo Haupt- und Finanzausschuss und die Behandlung einer Anfrage von der Grünen Ratsfraktion Lemgo zum Erhalt des Lemgoer Klinikums wirkte für uns ernüchternd. Nach der Diskussion hatten wir den Eindruck, das die anwesenden Mitglieder:innen des Stadtrates mehrheitlich ziemlich hilflos und ohne klare Orientierung waren, was die Handlungsmöglichkeiten zu einer Verhinderung eines negativen Beschlusses zum Klinikum Lemgo angeht. (red)
Am 25. Juni 2024 findet um 9 Uhr der Güte- und Verhandlungstermin gegen den Co-Sprecher vom Aktionsbündnis Klinikum Lippe, Walter Brinkmann, vor dem Landgericht in Detmold statt. Die Klage wurde vom Vorsitzenden der Geschäftsführung des Klinikum Lippe, Herrn Dr. Hütte, eingereicht. Es geht um den Vorwurf wahrheitswidriger Aussagen im Zusammenhang mit der Schließung der Unfallchirurgie in der Notaufnahme des Klinikum Lemgo und um der vorübergehende Einstellung des Verkaufs der lippischen Landeszeitung im Kiosk der Kantine im Klinikum Detmold. Die Verhandlung ist öffentlich. Wir gehen auch von einem starken Medieninteresse an dieser Verhandlung aus. Ort der Verhandlung ist die 1. Etage, Sitzungssaal 143, Paulinenstr. 46 in 32756 Detmold.
Mit Schreiben vom 12. März 2024 hat das Arbeitsgericht Detmold mitgeteilt, das aus dienstlichen Gründen der für den 13. März 2024 angesetzte Termin der Klägerin aus dem Klinikum Lippe wegen der folgenlosen Überlastungsanzeigen an ihren Arbeitgeber verschoben wird und jetzt auf den 15. Mai 2024 um 11:15 Uhr angesetzt wurde.
[28. März 2024] Sehr geehrter Herr Dr. Lehmann,
wir wenden uns an Sie in der Angelegenheit der Anklage gegen unseren Co-Sprecher des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe, Herrn Walter Brinkmann, durch Herrn Dr. Hütte.
Zu unserem Anliegen führen wir aus, dass es sich nach unserer Auffassung, bei der von Herrn Dr. Hütte initiierten Klage in der eigentlichen Zielsetzung darum geht, kritisches bürgerschaftliches Engagement durch juristische Verfahren als Druckmittel zu nutzen, um Kritiker einzuschüchtern. Das gilt leider für sein innerbetriebliches Verhalten gegenüber Beschäftigten wie auch bekannterweise gegenüber externen Personen.
Diese bedauernswerte Praxis des Geschäftsführers ist einer Führungskraft des kreiseigenen Klinikums absolut unwürdig. Es geht nicht nur darum, dass Herr Dr. Hütte durch eingeleitete Verfahren oder durch seinen Führungsstil und einiger Entscheidungen als Leiter der Geschäftsführung viele Verfahren gegen die Klinik auslöst und damit viel Geld »verbrennt«, sondern auch um das damit zunehmend schlechter werdende Image des Klinikums. Wir haben bisher von Ihnen, Herr Dr. Lehmann, in ihrer Doppelfunktion als Landrat und Aufsichtsratsvorsitzenden des Klinikums keine Aktivitäten erkannt, dass Sie an diesem Zustand etwas ändern wollen. Von daher regen wir an, dass Sie jetzt ein deutliches positives Zeichen setzten, in dem Sie Herrn Dr. Hütte anweisen, dass seine Anwaltskanzlei die Klage gegen Herrn Walter Brinkmann zurücknimmt. Es liegt allein bei Ihnen, ob Sie diese Entscheidungsmöglichkeit in Ihrer Doppelfunktion im Interesse des Klinikums nutzen.
Eine verbindliche Rückmeldung von Ihnen zu unserem Ansinnen erbitten wir bis zum 5.4.24. Wir brauchen wohl nicht besonders zu betonen, dass wir auch zu diesen Punkt für Gespräche zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Güse
Sprecherin Aktionsbündnis Klinikum Lippe
[28. März 2024] Sehr geehrte Frau Güse,
mit Verwunderung habe ich Ihre heutige Mail zur Kenntnis genommen.
Gerichtlich wird – wie Sie sicher wissen – die Klinikum Lippe GmbH vom Geschäftsführer vertreten. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates greife ich nicht in laufende Gerichtsverfahren ein.
Im Übrigen hätte Herr Brinkmann es meines Wissens selbst in der Hand gehabt, dieses Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Lehmann
Landrat Kreis Lippe
[7.3.2024] Der gestrige Pressebericht in der Lippischen Landeszeitung hat viele Fragen hinterlassen. Damit die interessierte Öffentlichkeit erfährt über was wir mit der SPD-Kreistagfraktion besprechen wollten veröffentlichen wir hier das Einladungsschreiben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei noch einmal zur Erinnerung unsere Pressemitteilung vom 31. Januar 2024 (s.u.). Auf unsere Einladung an den Landrat Dr. Axel Lehmann und die Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Frau Ilka Kottmann, hat es keinerlei Rückmeldungen oder Kontaktaufnahme zum Aktionsbündnis von der SPD-Kreistagsfraktion gegeben. Dieses Verhalten können wir nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen und über dieses seltsame Verhalten spekulieren. Offensichtlich gibt es in der SPD-Fraktion keine offene Diskussionskultur über den richtigen Weg zur Behebung der offensichtlichen Defizite im Klinikum. So werden anscheinend kritische Diskussionen intern abgewürgt. Diese Einschätzung betrifft auch die Frage, ob man mit dem Leiter des Klinikum Lippe, Herrn Dr. Hütte, tatsächlich eine Vertragsverlängerung vornehmen will.
»Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass die Situation des Klinikums so Ernst zunehmen ist, dass die Kreispolitik mit allen zusammenarbeiten – und das Gespräch suchen müsste, die zur Verbesserung einen Beitrag leisten wollen und können«. In diesem Sinn ist unsere Gesprächsbereitschaft weiterhin vorhanden, so die Sprecherin und Sprecher, Elke Güse und Walter Brinkmann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Aktionsbündnis Klinikum Lippe hat eine Einladung an den Landrat Herrn Dr. Axel Lehman und die SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Frau Ilka Kottmann, für eine Dialogrunde verschickt.
Die Gründe und die Themen für ein solches Gespräch sind vielfältig. So wurde dem Aktionsbündnis immer wieder von Herr Dr. Hütte und Dr. Lehmann mangelnde Sachkenntnis in der Krankenhauspolitik unterstellt, obwohl es zu diesem Thema nie einen Gesprächskontakt gegeben hat. Weiterhin wird das Aktionsbündnis mitverantwortlich für eingetretene Finanzproblem und rückläufige Patientenzahlen des Klinikums Lippe gemacht. Auch diese Vorwürfe sind aus der Luft gegriffen und entbehren sachlichen Grundlagen.
Wir wollen mit den politisch Verantwortlichen in der SPD auf Kreiseben auch über die schlechten Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung des Klinikums, über die schlechten Arbeitsbedingungen und mangelnder Wertschätzung, über permanente Personalabgänge und deren Folgen für die Qualität der medizinischen Versorgung für die Patienten sprechen.
Für die eingeladene Gesprächsrunde würde das Aktionsbündnis Beschäftigte aus dem Klinikum, aus der stationären und ambulanten Pflege sowie niedergelassene Ärzte hinzuziehen.
»In der Einladung haben wir deutlich formuliert, dass unser ganzes Bestreben als Aktionsbündnis darauf gerichtet ist, der lippischen Bevölkerung eine adäquate und wohnortnahe Versorgung im Rahmen des Versorgungsauftrag des Kreises zu gewährleisten«, so die Sprecher Elke Güse und Walter Brinkmann.
Eine grundsätzliche Zu- oder Absage zur Einladung erwartet das Aktionsbündnis bis zum 28.2. 24. Mit freundlichen Grüßen Elke Güse und Walter Brinkmann, Sprecherin und Sprecher des Aktionsbündnis Klinikum Lippe
Ein Gastbeitrag vom Aktionsbündnis Klinikum Lippe
für die Initiative »Gemeingut in BürgerInnenhand«
27. Februar 2024
Hallo liebe Laura und Jorinde,
in der lippischen Bevölkerung (360.000 Einwohner:innen) gärt es seit dem Sommer 2022 wegen der Krankenhauspolitik erheblich. Alles begann mit der Entscheidung des Klinikleiters Dr. Hütte, die 24/7 Versorgung in der Zentralen Notaufnahme der Unfallchirurgie und die anerkannte Orthopädie am Krankenhaus in Lemgo, einem von drei Standorten des Klinikums Lippe, zu schließen. Das Vorhaben konnte nur gegen erheblichen Widerstand aus der Bevölkerung durchgesetzt werden. Aus den Protesten ging auch das Aktionsbündnis Klinikum Lippe hervor.
Mit der Schließung fiel auch ein Durchgangsarzt/BG-Arzt im Klinikum weg, geblieben ist bloß ein Unfallchirurg, der zu den eingeschränkten Zeiten einer Arztpraxis in einem MVZ in der Nähe des Klinikums. Damit hat sich die unfallchirurgische Versorgung für einen Einzugsbereich für ca. 75.000 Lippische Bürger erheblich verschlechtert.
Von Lemgo nach Detmold verlagert wurde auch schon die Handchirurgie, die allgemeine Chirurgie in Lemgo wurde aufgegeben und in Detmold konzentriert. Die in NRW vorgesehene Erreichbarkeit von 20 Minuten für die Grundversorgung ist damit für sehr viele Lipper mittlerweile eine Luftnummer und auch die bundesweite Vorgabe von 30 Minuten kann für Bürger in der lippischen ländlichen Region nur teilweise erreicht werden.
Die damaligen Begründungen des SPD Landrats Dr. Lehmann und des Klinikleiters waren rein ökonomischer Natur – man müsse aus wirtschaftlichen Gründen Doppelstrukturen (Unfallchirurgie und Orthopädie) abschaffen, die Entscheidung hätte für die Bevölkerung keine negativen Auswirkungen in der Versorgung. Der Landrat argumentierte immer, dass ja die Rettung und Behandlung von Patienten bereits im Rettungswagen beginnen würde.
Monate später inszeniert sich der Klinikleiter als Opfer, indem er jetzt behauptet, dass diese Schließung wegen der geplanten Gesundheitsreform von Lauterbach notwendig gewesen wäre. Dumm nur, dass zu dem Zeitpunkt noch keine Pläne für eine sogenannte Klinikreform von Herrn Lauterbach bekannt waren.
In Wahrheit geht es dem Klinikleiter Dr. Hütte um einen rigorosen Personalsparkurs, um möglichst schöne Bilanzen für das Klinikum Lippe GmbH (einer 100%-GmbH des Kreises Lippe) vorzuweisen. Die Auswirkungen dieser brutalen Politik für Patient:innen und Personal haben in der Praxis schon manchmal fast kriminellen Charakter. Mittlerweile herrscht eine hohe Personalfluktuation und eine absolute Unzufriedenheit bei den Beschäftigten. Den Unmut des Personals belegen auch die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung, die Ende letzten Jahres ausgewertet worden sind.
Kritik von Beschäftigten an der Situation in der Klinik begegnet die Geschäftsführung arbeitsrechtlich oder mit persönlichen Schikanen. Von uns geschätzte Überlastungsanzeigen im höheren dreistelligen Bereich werden nach Mitarbeiterangaben meistens nicht behandelt sondern bloß abgeheftet. Die unkritische Arbeit von der Mehrheit des Betriebsrats wird vom Klinikleiter »bejubelt« und ist gleichzeitig ein Teil des Problems. Die Beschäftigten haben mehrheitlich kein Vertrauen zum Betriebsrat – auch das bestätigt die Mitarbeiterbefragung.
Unterstützt vom Aktionsbündnis Klinikum Lippe klagt daher nun eine Kollegin aus dem Klinikum vor dem Arbeitsgericht Detmold wegen der meistens folgenlosen Überlastungsanzeigen gegen ihren Arbeitgeber.
Bei dem Verfahren geht es um mehrere inhaltliche Klagepunkte rund um Überlastungsanzeigen in Zusammenhang mit der immer wiederkehrenden nicht ausreichenden Personalausstattung und den damit einhergehenden schlechten Arbeitsbedingungen. In mindestens einem Fall geht es außerdem um einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Immer wieder hat die Beschäftigte sowie weitere Mitarbeiterinnen vom Recht und der Pflicht (§ 16 Arbeitsschutzgesetz) Gebrauch gemacht, nach entsprechenden prekären Arbeitsbedingungen mit Überlastungsanzeigen den Arbeitgeber des Klinikums über die Missstände zu informieren. Nachdem die meisten der Überlastungsanzeigen von der Klinikleitung nicht aufgegriffen wurden – und vom Arbeitgeber kaum Maßnahmen ergriffen wurden, die Missstände zu beheben, hat die Mitarbeiterin jetzt über ihren Anwalt mit Rechtsschutz von ver.di Klage beim Arbeitsgericht Detmold eingereicht. Beim Gütetermin am 15. Dezember 2023 gab der Vorsitzende Richter dem Arbeitgeber ein umfangreiches Themenfeld zur Stellungnahme unter Hinzufügung von entsprechenden Dokumenten auf.
So wird nun erstmalig jetzt das Thema der folgenlosen Überlastungsanzeigen vor einem deutschen Arbeitsgericht verhandelt.
Mit diesem Beitrag wollen wir auch viele andere Beschäftigten im Gesundheitsbereich und der Pflege ermutigen, sich gegen die Zustände zur Wehr zu setzen. Dafür gibt es unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten, der Schritt zum Arbeitsgericht einzuschlagen ist einer davon. Wir wissen, dass dieses Thema in fast allen Kliniken vorhanden ist.
Am 13. März 24 findet der zweite Termin vor dem Arbeitsgericht Detmold statt. Wie schon zum Gütetermin hat das Aktionsbündnis Klinikum Lippe eine Solidaritätskundgebung angemeldet. Da schon beim ersten Termin das regionale Medieninteresse groß war, gehen wir auch für den Termin von einem großen Medieninteresse aus.
Wer sich über den weiteren Verlauf des Rechtsstreits informieren will, kann unsere Homepage unter www.aktionsbuendnis-klinikumlippe.de dazu verfolgen.
Am 31. Januar 2024 hat das Akionsbündnis Klinikum Lippe eine Einladung an den Landrat Herrn Dr. Axel Lehman und die SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Frau Ilka Kottmann, für eine Dialogrunde verschickt. Wer sich über die Gründe hierfür informieren möchte, hat die Möglichkeit, die Pressemitteilung als PDF-Datei zu öffnen.
[30. Januar 2024] Mit einem gemeinsamen Aufruf fordern die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Landeskrankenhausgesellschaften und zahlreiche Krankenhausträgerverbände Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die Krankenhausreform mit Blick auf eine gesicherte Patientenversorgung in Deutschland und gemeinsam mit den Bundesländern und den Krankenhausträgern voranzutreiben. Die Krankenhäuser kritisieren darüber hinaus, dass Lauterbach, statt die Reform ernsthaft umzusetzen, die Kliniklandschaft in aus seiner Sicht gute und schlechte Krankenhäuser spalte, den Ländern die Planungshoheit für die Krankenhäuser entziehe und den kalten Strukturwandel mit immer mehr Insolvenzen tatenlos zur Kenntnis nehme.
Seit 2020 wurden in Deutschland mindestens 66 Krankenhäuser geschlossen. Und die öffentliche Hand ist längst nicht mehr der maßgebliche Akteur der Krankenhauslandschaft. Herbert Storn von der Initiative »Gemeingut in BürgerInnenhand« hat in der aktuellen Ausgabe von »MAKROSKOP« eine brillianten Hintergrundrecherche dazu veröffentlicht. Nachzulesen hier.
So lautete die Überschrift in der Lippischen Landeszeitung (LZ) vom 8. Januar 2024 entsprechend einer Pressemitteilung des Klinikums.
Dazu hier eine kurze Stellungnahme der Sprecher Elke Güse und Walter Brinkmann vom Aktionsbündnis Klinikum Lippe:
»Aus unserer Sicht ist diese Überschrift zu optimistisch. Denn es wurde lediglich eine seit langen vakante Chefarztstelle in Lemgo neu besetzt. Damit wurde also eine schon vorher vorhandene Personalbesetzung in Lemgo wieder hergestellt. Das ist für Lemgo und die lippischen Bürger eine gute Nachricht und bedeutet eine nicht unwichtige Stabilität des wichtigen Bereichs in Lemgo. Daraus die entsprechende Überschrift abzuleiten ist allerdings sehr mutig. Wer den Artikel genau liest erfährt auch, dass es darum geht, die bisher aufgebauten und etablierten medizinischen Bereiche der Pneumologie, der Onkologie und der Thoraxchirurgie weiter auf hohen Level in Lemgo zu betreiben.
Eine tatsächliche Stärkung des Klinikstandort Lemgo – nach dem jahrelangen Abbauen von medizinischen Leistungen - ist allerdings notwendig. Wünschenswert und notwendig wäre den Lemgoer Beschäftigten und der Bevölkerung eine langfristige Standortgarantie für Lemgo, die Rückführung der Unfallchirurgie in die Zentrale Notaufnahme und anschließender Behandlung in Lemgo, die Verbesserung der Personalausstattung, dringend notwendige Gebäudeinvestitionen für die Modernisierung und eine moderne Wiedereröffnung der Cafeteria vorzunehmen.«
Nur in einem geordneten, finanzierten Prozess werde die Klinikreform zum Erfolgsprojekt, die Bilanz dieses Jahres für den Krankenhausbereich kann durchaus als erschütternd bezeichnet werden. So der Beginn einer Pressemeldung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) am 18. Dezember 2023. Die Pressemitteilung kann hier nachgelesen werden.